Dachzelt mieten

Ihr möchtet mit einem unserer Dachzelte euren nächsten Urlaub verbringen?

Ab sofort habt ihr die Möglichkeit diese Zelte zu mieten, um unbeschwert den nächsten Campingausflug zu genießen. 
Die Dachzelte werden ausschließlich von unserem Standort in Götzis vermietet.

Schickt uns eine Buchungsanfrage mit dem ausgewählten Dachzelt und Zeitraum inkl. Abhol- und Rückgabe-Uhrzeit. Dann können wir euch gerne ein Angebot erstellen.

Wir freuen uns auf eure Anfrage

Wähle eines unserer Mietzelte

Ablauf der Buchung

·  Formular mit deinen Kontaktdaten ausfüllen und den gewünschten Zeitraum bei der Datum Spalte reinschreiben.

·  Bitte im Nachrichtenfeld die Abhol- und Rückgabezeiten notieren.

·  Einweisungs- & Montagepauschale beträgt € 49,00

·  Die Reinigungspauschale ist beträgt € 49,00

·  Nach der Rückgabe wird eine Endkontrolle durchgeführt.

·  Falls Schäden oder Reinigungsaufwand entsteht, wird der angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.

·  Anfrage senden

·  Wir versuchen dann die Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten und melden uns dann mit einem Angebot wieder.

·  Der Rechnungsbetrag muss innerhalb der angegebene Werktage entweder per Vorkasse oder PayPal überwiesen werden.

·  Abholung und Einweisung vom Dachzelt am vereinbarten Tag und Uhrzeit.

·  Zuvor musst du dich um einen passenden Dachträger zur Montage des Dachzeltes auf deinem Fahrzeug kümmern.

·  Rückgabe des Dachzeltes am vereinbarten Tag und Uhrzeit. 

·  Endkontrolle. Falls Schäden am Dachzelt oder zusätzlicher Reinigungsaufwand entstanden ist, wird dieser in Rechnung gestellt.

AGBs zur Dachzelt-Vermietung

12.1 Die Montage erfolgt gemeinsam mit Vermieter und Mieter. Der Mieter ist verpflichtet zuvor einen passenden Dachträger auf seinem Fahrzeug zu montieren. Dachträgersystem können beispielsweise in der Nähe des Standortes angemietet werden.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf- und Abbau mit tätig wird. Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.

12.2 Der Mieter hat das Dachzelt sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben, während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Soff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen.

12.3 Die im Mietvertrag angegebene Rechnungsbetrag muss vor dem Mietbeginn beglichen werden. Der Rechnungsbetrag kann per Vorkasse oder Paypal bezahlt werden.

12.4 Eine Ausweiskopie verbleibt bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.

12.5 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach aller 500 km den festen Sitz; gegebenenfalls müssen die Schrauben nachgezogen werden.

12.6 Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.

12.7 Gibt der Mieter das Dachzelt beschädigt zurück, wird dem Mieter eine Rechnung in Höhe der Reparaturkosten zugestellt und diese muss innerhalb von 7 Werktagen auf das aufgeführte Firmenkonto beglichen werden. Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit das Dachzelt im Anschluss weitervermietet werden kann. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.

12.8 Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.

12.9 Bei Rücktritt von der Reservierung mit Mietbeginn werden folgende Stornogebühren fällig:     

20% des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

40% des Mietpreises vom 29. Bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn       

60% des Mietpreises vom 14. Bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn        

70% des Mietpreises vom 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

Eine Nichtabnahme/-Abholung gilt als Rücktritt.

12.10 Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (siehe UVP vom Hersteller (Stand 03.01.2024) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Markise, Anbauzelt, Innentaschen, etc.).

12.11 Eine Hundemitnahme muss zuvor mit einem Aufschlag von 5,00 € / Tag gebucht werden. Der Mieter muss dafür sorgen, dass das Dachzelt gereinigt und desinfiziert zurückgebracht wird.  Sollte dies nicht der Fall sein, werden die anfallenden Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt und diese müssen innerhalb von 7 Werktagen auf das aufgeführte Firmenkonto überwiesen werden.

12.12 Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.

12.13 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

12.14 Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.

12.15 Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzelt entstehen könnten.
Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc..